Unser Service-Telefon:   02323 16 4240

AWO Kita Castroper Str.

Castroper Straße 238
44627 Herne
 
Kontaktdaten
Silvija Rostohar  
Telefon: 02323 5850111
E-Mail: s.rostohar@awo-ruhr-mitte.de

Träger

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte
Breddestr. 14
44623 Herne
Telefon: 02323 9524-0
Telefax: 0234 50758-50
E-Mail: herne@awo-ruhr-mitte.de
Web: https://www.awo-ruhr-mitte.de/kinder-jugend-familie/kindertagesstaetten

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 106
  • ab 4 Monaten
  • ab 2 Jahren
  • ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • bedürfnisorientierter Ansatz
  • KiTa mit Biss
  • Pädagogik der Vielfalt
  • Inklusion
  • Einrichtungsübergreifende Qualitätszirkel im Rahmen des Qualitätsmanagements
  • Vorurteilsbewusste Pädagogik

Kurzinfo

Eröffnung voraussichtlich August 2021


 Nach oben

Pädagogisches Profil

AWO Leitsätze und pädagogische Richtlinie

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), als unabhängiger staatlich anerkannter Verband der Wohlfahrtspflege, führt seit ihrem Bestehen Kindertageseinrichtungen und baut Betreuungsangebote für Kinder bedarfsgerecht aus. Ihr Ziel ist es, die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Kindern und ihren Familien zu unterstützen und zu verbessern.

Generell fühlt sich die Arbeiterwohlfahrt den Werten wie Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Die Kindertageseinrichtungen der AWO werden in Übereinstimmung mit den Zielen und Leitsätzen unseres Verbandes als Einrichtungen geführt.

Die AWO, Unterbezirk Ruhr-Mitte, betreibt in Bochum und Herne Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung betreut werden. Zur Arbeiterwohlfahrt gehören 31 Kindertageseinrichtungen in Bochum und Herne, davon werden 2019 zwei Einrichtungen neu eröffnet.

Der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Ruhr-Mitte, gehören 18 (re-)zertifizierte Familienzentren mit bester Vernetzung im Stadtteil für Familien mit Kooperationspartnern und detaillierten Kooperationsverträgen an. Die Grundlage für diese Betreuung bilden das KiBiz und die Bildungsvereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die persönliche Grundhaltung der Mitarbeiter*innen gegenüber den Kindern, Eltern, Kollegen/Kolleginnen und anderen Kunden sind Freundlichkeit, Wertschätzung und Partnerschaftlichkeit unter Mitwirkung aller Beteiligten. Für die Integration aller Kinder und ihrer Familien setzen wir uns unabhängig von Geschlecht, Konfession, kultureller und nationaler Zugehörigkeit ein. Dies gilt gleichermaßen für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und Handicaps.

Neben dem Betreuungsangebot erfüllen wir den Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Begriff der Bildung umfasst nicht nur die Aneignung von Wissen, sondern vielmehr, die Kinder insbesondere in den sensorischen, kognitiven, motorischen, emotionellen, ästhetischen, sprachlichen und mathematischen Entwicklungsbereichen zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Hierbei orientieren sich die Mitarbeiter*innen an den Fähigkeiten, persönlichen Interessen, Bedürfnissen und Stärken der Kinder.

Angebote aus den 10 Bildungsbereichen finden sich im gesamten Tagesablauf der Kinder wieder. Die Bildungsbereiche bedingen sich gegenseitig und stehen in wechselseitiger Abhängigkeit. Bildung und Förderung der Kinder sind feste Bestandteile der pädagogischen Konzepte in unseren Einrichtungen und bilden die Grundlage für die Gestaltung von qualitativen Bildungsprozessen.

Unsere Mitarbeiter*innen haben das Grundverständnis, dass Kinder Kompetenzen haben, ihre Kompetenzen entfalten können und neue Kompetenzen erlernen. Lernprozesse werden von Kindern und Fachkräften gemeinsam ko-konstruiert und gestaltet. Somit steht die soziale Interaktion zwischen Personen im Mittelpunkt, nicht die reine Vermittlung von Faktenwissen– sondern das Lernen durch Zusammenarbeit.

Wenn sich Bildung durch Ko-Konstruktionsprozesse realisiert, dann ist Partizipation ein notwendiges Grundprinzip pädagogischen Handelns und damit eins der wesentlichen Qualitätsmerkmale.

Die Kinder erfahren schon früh Selbst- und Mitbestimmung sowie Beteiligung am Kita-Alltag. Sie lernen verschiedene Arten sich zu beteiligen. Das pädagogische Team versteht Partizipation als Entwicklungsprozess. Die Mitarbeiter*innen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich beteiligen und engagieren können, sowie demokratisch wählen und handeln wollen. Die Mitarbeiter*innen gestalten die Beteiligung so, dass sie für Kinder erlebbar und nachvollziehbar ist.

Die AWO arbeitet eng mit ihren interessierten Parteien zusammen, wobei sich diese sowohl innerhalb der Organisation (Entscheidungsträger, Inhaber*innen, Mitarbeiter*innen, etc.) als auch außerhalb der Organisation (Behörden, Kunden, Förderer, etc.) befinden. Alle Parteien fordern eine gute Qualität als Sicherung der Zukunft unserer Gesellschaft.

Die individuellen Anforderungen der Eltern und Kinder finden in unseren Kindertagestätten größtmögliche Berücksichtigung. Durch regelmäßige Zufriedenheitsabfragen überprüfen wir, ob die an uns gestellten Erwartungen erfüllt werden.

Die AWO-Kindertageseinrichtungen und Familienzentren unterstützen die familiäre Lebenssituation und leisten in diesem Zusammenhang einen entscheidenden Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gehört auch das Projekt „Haus der kleinen Forscher“. Alle unsere Einrichtungen sind zertifiziert in dem Projekt. Wir fördern die natürliche Neugier der Kinder und wecken Interesse und Begeisterung für Naturwissenschaften und Technik bei Mädchen und Jungen.


 Nach oben

Zusammenarbeit mit Eltern

Elternarbeit – Erziehungspartnerschaft

Mit Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten wünschen wir uns eine enge Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Kinder.

Der angestrebte vertrauensvolle Austausch mit Ihnen ist wichtige Grundlage für eine partnerschaftliche Erziehungs- und Bildungsumsetzung. Gezielte Elternsprechtage und/oder jährliche Entwicklungsgespräche sowie am Bedarf orientierte spontane Gespräche miteinander sind möglich und wichtig. Die Entwicklungsdokumentation dient hier als Grundlage.

Elternnachmittage und/oder -abende zu verschiedenen Themen finden regelmäßig statt, Vorschläge sind herzlich willkommen.

Darüber hinaus verfügt die Kindertageseinrichtung bei besonderem Beratungsbedarf über Hilfs- und Beratungsangebote in der nächsten Umgebung. Diese Hilfestellungen der externen Einrichtungen können auch in der Kindertageseinrichtung stattfinden.

Wir bieten die Mitarbeit im Elternbeirat an, der jährlich von allen Eltern der Kindertageseinrichtung neu gewählt wird. Der Elternbeirat trifft sich mit der Einrichtungsleitung in den Räumlichkeiten der Kita. Gemeinsam planen und organisieren wir Feste, beraten uns bei Unstimmigkeiten. Die Einrichtungsleitungen erhalten stellvertretend für alle Eltern Kenntnis zu Schließungszeiten, Personalveränderungen und Angelegenheiten rund um den Kita-Alltag im gesetzlichen Sinn.

Die Elternmitwirkung ist ein Elternrecht, welches in § 9 KiBiz festgeschrieben ist. Ziel der

Elternmitwirkung ist, die Rechte der Eltern auf Mitgestaltung zu stärken und die

Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal zu

fördern sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung zu gewinnen.

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten insbesondere über Zufriedenheitsabfragen, Bedarfsabfragen zu Stundenkontingenten und Öffnungszeiten der Kita die Gelegenheit, ihre Interessen mitzuteilen und geben gleichzeitig wichtige Unterstützung bei der ständigen Überprüfung und Verbesserung unserer Qualität.

Medikamente werden grundsätzlich nur in Ausnahmefällen von Eltern für Kinder entgegengenommen (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder Notfällen/Allergien). Es muss ein ärztliches Attest vorliegen. Weiterhin muss eine Medikamentenvergabe von den Sorgeberechtigten, den zuständigen Mitarbeitern und der Einrichtungsleitung unterzeichnet werden.


 Nach oben

Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

Zum Seitenanfang

Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Servicestelle KiTa-Navigator
Hauptstr. 241
44649 Herne
Telefon: 02323 16 4240
E-Mail: kita-navigator@herne.de

Telefonische Erreichbarkeit des Kita Navigator:
dienstags & donnerstags  9 - 12 Uhr 


Ist Ihr Kind unter 3 Jahre alt?
Dann kommt eine Betreuung bei einer qualifizierten Tagespflegeperson infrage.
Die Vermittlung und Beratung erfolgt über den Herner Tageseltern e.V.

02323 3986054

info@herner-tageseltern.de

für weitere Informationen: klicken Sie hier - Herner Tageseltern


Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.